Ein Balkonkraftwerk an einem Hochhaus im Roßdorf
Ich möchte in nächster Zeit bei mir ein Balkonkraftwerk installieren und in Betrieb nehmen, es ist jedoch so, dass an Hochhäusern doch einige Regeln beachtet werden müssen, die über die normalen Vorschriften hinausgehen. Deshalb habe ich mich entschlossen über dieses Projekt hier auf meiner Seite zu berichten. Im Moment bin ich noch am Anfang der Planungsphase. Ich werde aber den weiteren Verlauf auf dieser Seite dokumentieren und so evtl. andere ein wenig zu unterstützen die sich auch mit dem Thema beschäftigen. Über weiter Anregungen und hilfreiche Infos würde ich mich sehr freuen.
1. Häuser bei denen die oberste Fußbodenhöhe höher als 22 Meter liegt, gelten baurechtlich als Hochhäuser. D.h. Balkonkraftwerke müssen so befestigt werden, dass sie eine Windlast gemäß Windlastzone 1 (Vorgabe für Nürtingen) standhalten. Das bedeutet aber auch, dass von einer Installation mit einem Aufstellwinkel von z.B. 30° dringend abzuraten ist da der Wind in dieser Höhe viel stärker angreift als in Bereichen erster und zweiter Stock. In diesem Fall ist eine sichere Befestigung senkrecht an der Balkonbrüstung die beste Lösung, auch wenn der Energieertrag dadurch geringer ist. Weiter ist der Einsatz von Flexiblen Solarmodulen empfohlen da diese nur etwa 3 bis 5 Kilogramm wiegen.
2. Bei den Gebäuden im Bereich Roßdorf 2 ist zum Teil baurechtlich festgelegt, dass die Außenfassade (Außenansicht der Gebäude) nicht verändert werden darf. Dies ist im Vorfeld mit dem Bauamt der Stadt Nürtingen zu klären und es muss ggf. eine Genehmigung beantragt werden.
3.Die Anbringung eines Balkonkraftwerkes sollte in der Eigentümerversammlung der WEG besprochen und genehmigt werden, damit es nach der Installation nicht zu Problemen kommt. Grundsätzlich ist es sehr unwahrscheinlich, dass die Eigentümergemeinschaft einen Grund findet die Anbringung eines Balkonkraftwerkes zu verbieten. Es ist aber jedoch durchaus möglich, dass es zu Auflagen wie die Anbringung und Installation durch einen Fachbetrieb oder ähnliches kommt.
4. Eines der wichtigsten Themen ist auch der Versicherungsschutz. Hier muss auf jeden Fall vor Installation abgesichert werden wie das Balkonkraftwerk gegen verursachte Schäden an dritte (Gebäude, Personen sowie Vermögensschäden) versichert ist. Je nach Art der Befestigung kann das über die Wohngebäudeversicherung / Gebäudehaftpflichtversicherung der WEG, über die Privathaftpflichtversicherung des Betreibers oder ggf. auch über eine zusätzliche Versicherung geschehen. Für diesen Versicherungsschutz ist es natürlich auch zwingend erforderlich, dass die Module auf jeden Fall mit einem zertifiziertem Befestigungssystem und angebracht werden.
Bitte beachten sie das die Informationen auf dieser Seite nicht rechtlich überprüft wurden und nur meinem persönlichen Kenntnisstand entsprechen. Für die Anbringung und den Betrieb eines Balkonkraftwerkes ist selbsverständlich jeder Betreiber selbst verantwortlich.




Hier noch zwei Berechnungsblätter für ein Balkonkraftwerk mit 800 Watt Peak Leistung
Auf der linken Seite ist die Berechnung für einen Südausrichtung und rechts für die Westausrichtung. Die Berechnung wurde mit dem Tool PHOTOVOLTAIC GEOGRAPHICAL INFORMATION SYSTEM der Europäischen Kommission erstellt und die Koordinaten vom Roßdorf verwendet. Trotzdem sind das natürlich nur Richtwerte da der tatsächliche Ertrag natürlich vom Wetter und der Beschattungssituation abhängig ist. Außerdem ist mit einem Batteriespeicher ein höherer Ertrag möglich.
Auf der Seite JRC Photovoltaic Geographical Information System (PVGIS) - European Commission kann man die Berechnung noch etwas genauer durchführen und auch eine Kosten/Nutzen Rechnung machen.